Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 5. März 2020 · TOP 15

3. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 29.09.2018, zuletzt geändert durch die 2. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 01.10.2019

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Mit großer Mehrheit hat der Rat eine Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen beschlossen. Hintergrund war ein Antrag auf Sonntagsöffnung der Geschäfte am ersten Sonntag im April anlässlich des Straßenkunstfestivals „Hut ab!“. Damit wird Besuchern und dem Einzelhandel ein verkaufsoffener Sonntag ermöglicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Verkaufsoffener Sonntag
  • #Einzelhandel
  • #Straßenkunstfestival

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