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Rat der Stadt Bielefeld · 2. April 2020 · TOP 11

Wahlordnung zur Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bielefeld

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat der Stadt Bielefeld hat einstimmig eine neue Wahlordnung für die Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates beschlossen. Die Regelung passt die Vorgaben zu Fristen, Datenangaben und zum Verfahren an geltende Gesetze an. Damit wird das Wahlverfahren für das Vertretungsgremium der Bielefelderinnen und Bielefelder mit Zuwanderungsgeschichte klarer und vereinheitlicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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