Worum es geht
Die Entgeltordnung für Brandsicherheitswachen und freiwillige Leistungen der Feuerwehr wurde vom Rat einstimmig neu gefasst. Die Anpassung sorgt für Rechtssicherheit und gleicht die Gebührensätze an das geltende Landesrecht sowie die neue Kostenersatzsatzung an. Wer private oder freiwillige Leistungen der Feuerwehr in Anspruch nimmt, zahlt künftig nach den aktualisierten Tarifen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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