Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 18. Juni 2020 · TOP 30

Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet südwestlich und nordöstlich der Jöllenbecker Straße, südöstlich der Wittekindstraße und nordwestlich der Weststraße sowie der Auffahrt zum Ostwestfalendamm (Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. II/1/59.00 "Jöllenbecker Straße zwischen Wittekind- und Weststraße") - Stadtbezirk Mitte - Veränderungssperre

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig eine Veränderungssperre für das Areal an der Jöllenbecker Straße zwischen Wittekindstraße und Weststraße beschlossen. Damit sichert die Stadt ihre Planungsziele zur städtebaulichen Nachverdichtung und Ordnung des Gebiets, während der neue Bebauungsplan aufgestellt wird.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Nachverdichtung
  • #Bebauungsplan
  • #Stadtplanung

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