Worum es geht
Die bestehende Entsendung von Ratsmitgliedern in Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen städtischer Beteiligungsgesellschaften wird vorerst fortgeführt. Das Mandat der bisherigen Vertreter endet erst, wenn der nach der Kommunalwahl neu gewählte Rat die Gremien neu besetzt hat.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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