Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 3. September 2020 · TOP 12

12. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bielefeld mit Gebührentarif vom 17. Dezember 2001

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die 12. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung einstimmig beschlossen, die zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt. Sie passt unter anderem die Gebühren für die Abnahme von Wasseruhren und Urkundenausstellungen an und führt neue Gebührentarife für die Einsichtnahme sowie Weitergabe digitalisierter Hausakten ein.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Hausakten
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