Worum es geht
Der Rat hat die 12. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung einstimmig beschlossen, die zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt. Sie passt unter anderem die Gebühren für die Abnahme von Wasseruhren und Urkundenausstellungen an und führt neue Gebührentarife für die Einsichtnahme sowie Weitergabe digitalisierter Hausakten ein.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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