Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 3. September 2020 · TOP 17

Festlegung rechtsverbindlicher Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen Am Waldschlösschen, Dreekerheide, Ummeln, Brocker Schule und Queller Schule

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig verbindliche Schuleinzugsbereiche für fünf Grundschulen in Brackwede-West und Jöllenbeck/Brake per Satzung festgelegt. Die Regelung soll wohnortnahe Schulplätze sichern, übermäßige Klassengrößen an stark nachgefragten Schulen verhindern und kleinere Standorte stärken.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Schulentwicklung
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