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Rat der Stadt Bielefeld · 3. September 2020 · TOP 23

44. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücksentwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Mit Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Stadtrat hat die 44. Änderung der Satzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung und Abwasseruntersuchungen mit Mehrheit beschlossen. Hintergrund ist die jährliche Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2021, unter anderem bedingt durch Kostenänderungen bei Personal und Investitionen. Dies wirkt sich auf die künftigen Abwassergebühren für Bielefelder Haushalte und Grundstückseigentümer aus.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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