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Rat der Stadt Bielefeld · 3. September 2020 · TOP 30

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/S 66 „Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes“ für das Gebiet nördlich der Brackweder Straße, östlich der Flur-stücke Gemeinde Bielefeld, Gemarkung Senne I, Flur 5, Flurstücksnummern 2213, 33, 34, 35, 36, 3257, 39, 40, 41, 3404, 3405, 43, 3499, 3498, südlich des Senner Hell-wegs und westlich der Flurstücke Gemeinde Bielefeld, Gemarkung Senne I, Flur 5, Flurstücksnummern 2201, 1204, 2905, 118, 3469, 3320, 110, 3705, 3659, 2343, 2340, 102 und 98. - Stadtbezirk Senne - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung für den neuen Bebauungsplan „Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes“ in Senne durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, das Gebiet städtebaulich zu ordnen und etwa 40 bis 50 zusätzliche Wohneinheiten zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit und die Fachbehörden werden im nächsten Schritt in das Verfahren einbezogen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wohnungsbau
  • #Senne
  • #Bürgerbeteiligung
  • #Nachverdichtung

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