Frisch Auf! Bielefeld

Jugendhilfeausschuss · 19. August 2020 · TOP 21

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Musicus e. V. – Musik- und Kunstschule zur Förderung von Menschen mit Behinderung

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen, den Verein „Musicus e. V. – Musik- und Kunstschule zur Förderung von Menschen mit Behinderung“ als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Damit wird die Organisation offiziell im Bereich der Jugendhilfe in Bielefeld anerkannt und kann ihre Angebote zur Förderung von Menschen mit Behinderung weiterführen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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