Worum es geht
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die 44. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung mehrheitlich beschlossen. Mit der Satzung wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 bei Schmutz- und Niederschlagswasser angepasst. Dabei werden veränderte Sach- und Personalkosten, Investitionen in das Kanalnetz sowie Pflichtentnahmen aus Überschüssen berücksichtigt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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