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Finanz- und Personalausschuss · 9. März 2021 · TOP 9

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie sowie für Warenauslagen und Dachaufsteller für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Zur Entlastung in der Corona-Krise wurde mit Änderungen einstimmig beschlossen, für das gesamte Jahr 2021 auf städtische Gebühren für Außengastronomie, Warenauslagen und Dachaufsteller zu verzichten. Für Gastronomen und Einzelhändler bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung, während der städtische Haushalt Mindereinnahmen von 380.000 Euro verzeichnet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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