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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 1. Dezember 2021 · TOP 10

Festsetzung der Gebühren für Wochenmärkte durch Erlass der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Wochenmärkte nebst Gebührentarif

Mit Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl mehrheitlich die Anhebung der Gebühren für die Bielefelder Wochenmärkte ab dem 1. Januar 2022. Standbetreiber müssen damit höhere Gebühren pro Frontmeter zahlen; gleichzeitig wird geprüft, wie kleinere Märkte in den Bezirken künftig unterstützt werden können.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wochenmärkte
  • #Standgebühren
  • #Gebührensatzung

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