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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 1. Dezember 2021 · TOP 13

5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Luftrettungsdienstes der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers "Christoph 13" vom 19.12.2003

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig beschloss der Ausschuss eine Anpassung der Gebührensatzung für den Rettungshubschrauber Christoph 13. Grund für die Gebührenanpassung sind gestiegene Pauschalen des Bundes sowie ein Rückgang abgerechneter Flugzeiten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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