Worum es geht
Der Ausschuss beschloss einstimmig die 20. Änderungssatzung zur städtischen Abfallentsorgung. Während der Gebührenbedarf insgesamt durch höhere Material- und Personalkosten leicht ansteigt, bleiben die Gebühren für Biomüllbehälter im Jahr 2022 unverändert.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vom 16. November 2021
- Vorlage 2568/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- 2568 (AB) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- 2568 (AB) Anlage II - Gebührenanalyse (PDF)
- 2568 (AB) Anlage III - Gebührenrechnung (PDF)
- 2568 (AB) Anlage IV - Gebühren (PDF)
- 2568 (AB) Anlage V - Vergleich Haushalt (PDF)