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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 16. November 2021 · TOP 10

20. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss beschloss einstimmig die 20. Änderungssatzung zur städtischen Abfallentsorgung. Während der Gebührenbedarf insgesamt durch höhere Material- und Personalkosten leicht ansteigt, bleiben die Gebühren für Biomüllbehälter im Jahr 2022 unverändert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Müllgebühren
  • #Biomüll
  • #Restmüll

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