Worum es geht
Der Ausschuss hat die Änderung der Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben einstimmig beschlossen. Weil aus dem Jahr 2018 ein Überschuss vorlag, können die Gebühren für die betroffenen Haushalte im Jahr 2022 gesenkt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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