Worum es geht
Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb hat die 20. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Bielefelder Abfallentsorgung einstimmig befürwortet. Für das Jahr 2022 bleiben die Gebührensätze für Biomüllbehälter unverändert, während Anpassungen an gestiegene Gesamtkosten über die Abfallgebührensatzung geregelt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Abfallentsorgung
- #Müllgebühren
- #Biomüll
- #Satzungsänderung
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Betriebsausschuss Umweltbetrieb vom 17. November 2021
- Vorlage 2568/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- 2568 (AB) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- 2568 (AB) Anlage II - Gebührenanalyse (PDF)
- 2568 (AB) Anlage III - Gebührenrechnung (PDF)
- 2568 (AB) Anlage IV - Gebühren (PDF)
- 2568 (AB) Anlage V - Vergleich Haushalt (PDF)