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Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 17. November 2021 · TOP 10

20. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb hat die 20. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Bielefelder Abfallentsorgung einstimmig befürwortet. Für das Jahr 2022 bleiben die Gebührensätze für Biomüllbehälter unverändert, während Anpassungen an gestiegene Gesamtkosten über die Abfallgebührensatzung geregelt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Abfallentsorgung
  • #Müllgebühren
  • #Biomüll
  • #Satzungsänderung

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