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Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 17. November 2021 · TOP 11

41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 23. November 1978

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb hat einstimmig die Empfehlung für die 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung beschlossen. Für das Jahr 2022 ist der Gesamtdeckungsbedarf der Straßenreinigung unter anderem wegen Fuhrparkerneuerungen und EDV-Kosten gestiegen, was über Gebühren und Entnahmen aus Rücklagen ausgeglichen wird. Für Bürgerinnen und Bürger regelt die Satzung die Verteilung der Reinigungsgebühren und Anpassungen im Straßenverzeichnis.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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