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Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 17. November 2021 · TOP 12

45. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücks-entwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb empfahl einstimmig die 45. Änderungssatzung zur Grundstücksentwässerung. Die bisherigen Gebührensätze für Schmutzwasser ohne Nachbehandlung sowie für Niederschlagswasser sollen im Jahr 2022 unverändert fortgelten. Für Bielefelder Grundstückseigentümer bleiben diese Entwässerungsgebühren damit im kommenden Veranlagungszeitraum stabil.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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