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Stadtentwicklungsausschuss · 18. Mai 2021 · TOP 4.2

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/ St 50 „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“ für eine Teilfläche südwestlich der Paderborner Straße, begrenzt durch das Flurstück 321 (Kreuzkirche) und die Altmühlstraße im Süden - Stadtbezirk Sennestadt - Änderungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplans für das sogenannte Schillinggelände in Sennestadt eingeleitet. Betroffen ist ein Areal an der Paderborner Straße, auf dem vor allem Anpassungen an der Erschließung und Nutzung für Wohn- und Gewerbezwecke vorgenommen werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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