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Stadtentwicklungsausschuss · 21. September 2021 · TOP 12

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Dornberger Straße von Kerkebrink bis Westfeld

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss beschloss einstimmig bei Enthaltungen eine Sondersatzung zur Abrechnung der 2017 erneuerten Beleuchtung an der Dornberger Straße. Aufgrund nicht bebaubarer Grundstücke und Böschungen liegt eine Sondersituation vor, weshalb die Anliegerbeiträge reduziert werden und die Stadt einen Mehranteil von 13.000 Euro trägt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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