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Stadtentwicklungsausschuss · 21. September 2021 · TOP 13

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Straße Schelpmilser Weg (Seitenarm) von Krampenweg bis Ausbauende (Wendehammer)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig wurde eine Satzung für die Abrechnung der neuen Straßenbeleuchtung im Seitenarm des Schelpmilser Wegs beschlossen. Da an der Straße nur auf einer Seite Häuser gebaut werden können, halbiert sich der Beitragssatz für die Anlieger, und die Stadt übernimmt zusätzliche Kosten von 4.400 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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