Frisch Auf! Bielefeld

Stadtentwicklungsausschuss · 30. November 2021 · TOP 14

5. Änderung der Allgemeinen Vorschrift der Stadt Bielefeld vom 21.07.2011 für die Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig redaktionelle Anpassungen für die Weiterleitung von Landesmitteln für den Ausbildungsverkehr empfohlen. Damit werden Tarifänderungen wie die SchülerCard Bielefeld und das SchülerTicket Westfalen formal in den städtischen Vorschriften nachvollzogen. Für Schülerinnen und Auszubildende stellt dieser Beschluss sicher, dass die Vergünstigungen im Nahverkehr rechtssicher finanziert bleiben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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