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Finanz- und Personalausschuss · 18. Mai 2021 · TOP 18

Jährliche Anpassung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen werden ab dem 1. August 2021 auf 6,00 Euro pro Stunde und Kind erhöht, was der Ausschuss einstimmig empfahl. Zudem steigen die monatlichen Anerkennungsbeträge sowie die Vergütung für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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