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Finanz- und Personalausschuss · 30. November 2021 · TOP 12

45. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücks-entwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Mit großer Mehrheit wurde die 45. Änderungssatzung zur Grundstücksentwässerung beschlossen. Für das Jahr 2022 bleiben die Gebührensätze für Schmutzwasser ohne Nachbehandlung und für Niederschlagswasser auf dem bisherigen Stand stabil. Steigende Kosten für Investitionen in das Kanalnetz und die EDV werden unter anderem durch Ausgleiche aus Vorjahren abgefedert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Grundstücksentwässerung
  • #Abwassergebühren
  • #Kanalnetz

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