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Finanz- und Personalausschuss · 30. November 2021 · TOP 14

20. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die 20. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Abfallentsorgung wurde einstimmig beschlossen. Die Gebührensätze für Biomüllbehälter bleiben für das Jahr 2022 unverändert fortbestehen, während allgemeine Kostensteigerungen unter anderem durch Gewinnausschüttungen der Müllverbrennungsanlage und Rücklagenentnahmen ausgeglichen werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Abfallentsorgung
  • #Müllgebühren
  • #Biomüll

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