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Finanz- und Personalausschuss · 30. November 2021 · TOP 17

5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Luftrettungsdienstes der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers "Christoph 13" vom 19.12.2003

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Gebührensatzung für den Einsatz des Rettungshubschraubers „Christoph 13“ anzupassen. Grund dafür sind gestiegene Flugkostenpauschalen des Bundes sowie ein Rückgang der Flugminuten, wodurch Defizite ausgeglichen werden müssen. Für die Abrechnung von Einsätzen des Rettungshubschraubers gelten damit künftig neu kalkulierte Sätze.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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