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Finanz- und Personalausschuss · 30. November 2021 · TOP 19

Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse in Bezug auf das Projektbüro für die Digitale Modellregion OWL vom 08.07.2019

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, den Vertrag zur Zusammenarbeit im Projektbüro der Digitalen Modellregion OWL anzupassen. Da das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung bis Mitte 2023 verlängert hat, werden Personalanteile und maximale Kosten der beteiligten Kommunen neu geregelt. Das Büro soll nach Abschluss der Vorhaben im Jahr 2022 für die Auswertung und Dokumentation der Digitalisierungsprojekte bereitstehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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