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Finanz- und Personalausschuss · 30. November 2021 · TOP 6

Festsetzung der Gebühren für Wochenmärkte durch Erlass der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Wochenmärkte nebst Gebührentarif

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Erhöhung der Wochenmarktgebühren ab dem 1. Januar 2022 mit großer Mehrheit beschlossen. Für Dauerstände steigen die Kosten um 1,50 Euro und für Tagesstände um 1,90 Euro pro Frontmeter, um gestiegene Kosten und Fehlbeträge auszugleichen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob kleinere Wochenmärkte in den Stadtbezirken künftig gezielt unterstützt werden können.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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