Worum es geht
Der Ausschuss hat die Änderung der Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben einstimmig beschlossen. Aufgrund eines Überschusses aus dem Jahr 2018 und stabil gebliebener Vertragskonditionen bei der Abfuhr können die Gebühren für das Jahr 2022 gesenkt werden. Betroffen sind Bielefelder Haushalte mit entsprechenden Entwässerungsanlagen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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