Worum es geht
Der Rat hat beschlossen, dass in künftigen Bebauungsplänen mindestens 33 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderter sozialer Mietwohnungsbau mit langfristiger Mietbindung festgesetzt werden müssen. Bei der Schaffung von studentischem Wohnraum gilt künftig ein Förderanteil von mindestens 50 Prozent. Dies soll Bielefelderinnen und Bielefeldern mit Wohnberechtigungsschein mehr bezahlbaren Wohnraum sichern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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