Worum es geht
Für die Abrechnung der 2017 erneuerten Straßenbeleuchtung am Westkampweg hat der Rat einstimmig bei einigen Enthaltungen eine Sondersatzung beschlossen. Da an der Straße auch nicht bebaubare Flächen liegen, sorgt die Regelung für verringerte Ausbaubeiträge für die anliegenden Grundstückseigentümer.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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