Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 23. September 2021 · TOP 25

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Straße Schelpmilser Weg (Seitenarm) von Krampenweg bis Ausbauende (Wendehammer)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig eine Satzung über Anliegerbeiträge für den Ausbau der Straßenbeleuchtung am Schelpmilser Weg beschlossen. Da nur eine Straßenseite baulich nutzbar ist und die andere aus Grünflächen besteht, wird der Beitragssatz für die Eigentümerinnen und Eigentümer halbiert. Die Stadt Bielefeld übernimmt im Gegenzug einen höheren Eigenanteil von 4.400 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Straßenbaubeiträge
  • #Schelpmilser Weg
  • #Straßenbeleuchtung

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