Worum es geht
Der Rat beschloss einstimmig bei Enthaltungen eine Sondersatzung zur Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen für die Herforder Straße nach der 2017 erfolgten Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Da auf einer Straßenseite teils nicht baulich nutzbare Flächen liegen, greift eine Regelung für atypische Erschließungssituationen. Dies reduziert die Beitragssätze für die anliegenden Grundstückseigentümer und erhöht den städtischen Eigenanteil um 14.000 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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