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Rat der Stadt Bielefeld · 11. November 2021 · TOP 23

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Herforder Straße von der Straße Am Wellbach bis zur Straße Schwarzer Weg

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Rat beschloss einstimmig bei Enthaltungen eine Sondersatzung zur Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen für die Herforder Straße nach der 2017 erfolgten Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Da auf einer Straßenseite teils nicht baulich nutzbare Flächen liegen, greift eine Regelung für atypische Erschließungssituationen. Dies reduziert die Beitragssätze für die anliegenden Grundstückseigentümer und erhöht den städtischen Eigenanteil um 14.000 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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