Worum es geht
Bielefelder Familien werden bei der Ausleihe schulischer Endgeräte entlastet. Der Schul- und Sportausschuss hat beschlossen, die Nutzungsvereinbarung so anzupassen, dass Kosten künftig nur noch bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden verlangt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Schulische Leihgeräte
- #Haftung
- #Digitalisierung Schule
- #Schülergeräte