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Stadtentwicklungsausschuss · 25. Oktober 2022 · TOP 21.4

Erstaufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und einer Gestaltungssatzung gem. § 89 BauO NRW für die ehemalige Britensiedlung „Joseph-Haydn-Straße“ - Stadtbezirk Mitte - - Aufstellungsbeschluss -

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat mit großer Mehrheit die Aufstellung einer Erhaltungs- und einer Gestaltungssatzung für die ehemalige Britensiedlung an der Joseph-Haydn-Straße beschlossen. Ziel ist es, das charakteristische Erscheinungsbild und die städtebauliche Gestalt des Wohngebiets im Stadtbezirk Mitte zu schützen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Denkmalschutz
  • #Erhaltungssatzung
  • #Gestaltungssatzung
  • #Stadtbezirk Mitte

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