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Stadtentwicklungsausschuss · 25. Oktober 2022 · TOP 6.8

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/Q25 „Wohngebiet Arminstraße / Haller-Willem-Patt“ für das Gebiet südlich der Arminstraße, nordöstlich der Bahntrasse des Haller Willem sowie des Haller-Willem-Patt und westlich der Bebauung im Westen der Ottostraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Stadtbezirk Brackwede - Entwurfsbeschluss

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Wohngebiet Arminstraße und Haller-Willem-Patt in Brackwede wurde abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen. Zu den Änderungen zählt, dass Wohngebäude verbindlich zweigeschossig gebaut werden müssen, bevor der Plan nun öffentlich ausgelegt wird.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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