Worum es geht
Eine Anpassung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen und Brandsicherheitswachen der Feuerwehr wurde einstimmig verabschiedet. Grund ist eine bundesweite Gesetzesänderung im Umsatzsteuerrecht, durch die solche Zusatzleistungen ab 2023 umsatzsteuerpflichtig werden; reguläre Rettungs- und Pflichteinsätze bleiben davon unberührt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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