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Kulturausschuss · 4. Mai 2022 · TOP 8

Änderung der Satzung der Stadt Bielefeld über die Stiftung eines Kulturpreises

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Kulturausschuss hat sich für eine Änderung der Satzung über die Stiftung eines Kulturpreises ausgesprochen. Künftig soll die bisherige Preisträgerin oder der bisherige Preisträger neben den Ausschussmitgliedern an der Jury für die Vorauswahl beteiligt werden. Die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung trifft der Rat der Stadt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Kulturpreis
  • #Satzungsänderung
  • #Jurybesetzung

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