Frisch Auf! Bielefeld

Finanz- und Personalausschuss · 21. November 2023 · TOP 6

Änderung der Entgeltordnung für die Überlassung von Sportstätten der Stadt Bielefeld vom 27.11.2003

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig wurde eine überarbeitete Entgeltordnung für städtische Sporthallen und Sportplätze beschlossen, die zum Jahresbeginn 2024 in Kraft tritt. Für Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes bleibt die Nutzung bei Vorlage von Steuerunterlagen kostenfrei, während gewerbliche Nutzungen zahlen müssen und rein private Anlässe ausgeschlossen sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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