Worum es geht
Einstimmig wurde eine überarbeitete Entgeltordnung für städtische Sporthallen und Sportplätze beschlossen, die zum Jahresbeginn 2024 in Kraft tritt. Für Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes bleibt die Nutzung bei Vorlage von Steuerunterlagen kostenfrei, während gewerbliche Nutzungen zahlen müssen und rein private Anlässe ausgeschlossen sind.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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