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Finanz- und Personalausschuss · 21. November 2023 · TOP 7

33. Änderung zur Satzung über die Kostendeckung der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben vom 18.12.1987

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Aufgrund gestiegener Kosten bei der Abfuhr hat der Ausschuss einstimmig eine Anpassung der Gebührensatzung beschlossen. Zum 1. Januar 2024 steigen unter anderem die Anfahrtspauschale sowie die Gebühren pro Kubikmeter für die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Abwasserentsorgung
  • #Gebührenerhöhung
  • #Kleinkläranlagen

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