Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 2. März 2023 · TOP 16

Satzung über die Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechtes für das Gebiet südlich der Herforder Straße, westlich der Feldstraße, nördlich der Flurstücke 1219, 1542 und 1570 sowie östlich der Flurstücke 14, 1118, 1156 und 1335 (Gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. III/3/27.02 „Bildungscampus Herforder Straße / Feldstraße“) - Stadtbezirk Mitte - Vorkaufssatzung

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig ein besonderes Vorkaufsrecht für ein Areal an der Herforder Straße und Feldstraße beschlossen. Auf diesen Flächen soll ein neuer Bildungscampus entstehen, um dem prognostizierten Mangel an Plätzen an weiterführenden Schulen zu begegnen. Die Satzung sichert der Stadt den vorrangigen Zugriff auf Grundstücke im Plangebiet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Bildungscampus
  • #Schulplätze
  • #Vorkaufsrecht
  • #Schulentwicklung

Im Ratsinformationssystem

Mehr dazu