Worum es geht
Der Rat hat die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die kommunale Steuer neben der Bundessteuer für unzulässig erklärt hat. Für den städtischen Haushalt bedeutet das ab 2023 jährliche Mindereinnahmen von rund 200.000 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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