Worum es geht
Der Rat hat eine Änderung der Sondernutzungssatzung einstimmig beschlossen, wodurch die Gebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 befristet bis Ende 2023 auf 25 Prozent gesenkt werden. Die Regelung entlastet Veranstalter von Stadtteilfesten in den äußeren Stadtbezirken finanziell. Ziel ist es, das lokale Engagement und das Leben in den Außenbezirken zu unterstützen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Rat der Stadt Bielefeld vom 15. Juni 2023
- Vorlage 6075/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 2 zu Drucksachen-Nr. 6075 2020-2025, Zonen Sondernutzung neue Satzung 2011 Bielefeld in Farbe mit Korrektur 3-2012 (PDF)
- Anlage 1 zu Drucksachen-Nr. 6075 2020-2025, 3 Änderungssatzung Sondernutzung (PDF)