Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 15. Juni 2023 · TOP 11

3. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat eine Änderung der Sondernutzungssatzung einstimmig beschlossen, wodurch die Gebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 befristet bis Ende 2023 auf 25 Prozent gesenkt werden. Die Regelung entlastet Veranstalter von Stadtteilfesten in den äußeren Stadtbezirken finanziell. Ziel ist es, das lokale Engagement und das Leben in den Außenbezirken zu unterstützen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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