Worum es geht
Der Rat hat beschlossen, den bisherigen Bürgerausschuss in „Anregungs- und Beschwerdeausschuss“ umzubenennen und dessen Zuständigkeit formell auf Eingaben nach Artikel 17 des Grundgesetzes auszuweiten. Damit soll allen Personen, unabhängig von der Dauer ihres Wohnsitzes oder ihrem rechtlichen Status, ein klarer Ansprechpartner für Anliegen an die Stadtverwaltung geboten werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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