Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 15. Juni 2023 · TOP 23

Änderung der Bezeichnung des Bürgerausschusses in Anregungs- und Beschwerdeausschuss, Zuständigkeit auch für Bitten und Beschwerden nach Art. 17 GG, Anpassung

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat beschlossen, den bisherigen Bürgerausschuss in „Anregungs- und Beschwerdeausschuss“ umzubenennen und dessen Zuständigkeit formell auf Eingaben nach Artikel 17 des Grundgesetzes auszuweiten. Damit soll allen Personen, unabhängig von der Dauer ihres Wohnsitzes oder ihrem rechtlichen Status, ein klarer Ansprechpartner für Anliegen an die Stadtverwaltung geboten werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Bürgerbeteiligung
  • #Beschwerdeausschuss
  • #Hauptsatzung

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