Worum es geht
Mit großer Mehrheit hat der Ausschuss den Erlass einer Satzung über Straßenbaubeiträge für Maßnahmen im Forellenweg beschlossen. Da der Auftrag an die Bielefelder Stadtwerke bereits 2017 erteilt wurde, greift die spätere Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen nicht. Anlieger müssen daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den Kosten der Beleuchtungsmaßnahmen beteiligt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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