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Finanz- und Personalausschuss · 5. November 2024 · TOP 13

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Straße Jakobuskirchplatz

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Finanz- und Personalausschuss beschloss einstimmig eine Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen am Jakobuskirchplatz. Auch hier gilt die landesseitige Beitragsförderung nicht, da der Auftrag für die Beleuchtungsarbeiten bereits 2017 vergeben wurde. Die Stadt Bielefeld ist folglich gesetzlich verpflichtet, die fälligen Kosten über Beiträge von den Eigentümern einzufordern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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