Worum es geht
Der Finanz- und Personalausschuss beschloss einstimmig eine Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen am Jakobuskirchplatz. Auch hier gilt die landesseitige Beitragsförderung nicht, da der Auftrag für die Beleuchtungsarbeiten bereits 2017 vergeben wurde. Die Stadt Bielefeld ist folglich gesetzlich verpflichtet, die fälligen Kosten über Beiträge von den Eigentümern einzufordern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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