Worum es geht
Mit großer Mehrheit wurde die 17. Änderung der städtischen Verwaltungsgebührenordnung beschlossen. Die Neuregelung passt Gebühren in verschiedenen Bereichen zum 1. Januar 2025 an und bringt der Stadt voraussichtlich jährliche Mehrerträge von rund 53.500 Euro. Unter anderem entfällt die Gebühr für physische Hundesteuermarken durch eine Digitalisierung, während für Zweitausfertigungen von Grundbesitzabgaben-Bescheiden nun 4,80 Euro anfallen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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