Frisch Auf! Bielefeld

Finanz- und Personalausschuss · 2. Dezember 2024 · TOP 8.4

Anpassung § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Bielefeld zur Nachtragssatzung gem. § 81 GO NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Wertgrenzen für Nachtragshaushalte in der Haushaltssatzung der Stadt Bielefeld wurden einstimmig angepasst. Damit reagiert die Verwaltung auf veränderte gesetzliche Bestimmungen sowie Preis- und Kostensteigerungen der vergangenen Jahre.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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