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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 19. November 2024 · TOP 12

34. Änderung zur Satzung über die Kostendeckung der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben vom 18.12.1987

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat die Gebührensatzung für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben einstimmig beschlossen. Weil die Abfuhrkosten um rund neun Prozent steigen und vorhandene Rücklagen schrumpfen, werden die Entsorgungsgebühren zum 1. Januar 2025 angehoben. Betroffen von der Erhöhung sind rund 150 entsprechende Anlagen auf Bielefelder Grundstücken.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Abwasserbeseitigung
  • #Entsorgungsgebühren

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